Kündigungsschutzgesetz
In der Fassung der Bekanntmachung vom 25.08.1969 (BGBl. I S. 1317)zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1762) m.W.v. 18.06.2021
1. AbschnittAllgemeiner Kündigungsschutz (§§ 1 - 14)
§ 1 Sozial ungerechtfertigte Kündigungen
§ 1a Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung
§ 2 Änderungskündigung
§ 3 Kündigungseinspruch
§ 4 Anrufung des Arbeitsgerichtes
§ 5 Zulassung verspäteter Klagen
§ 6 Verlängerte Anrufungsfrist
§ 7 Wirksamwerden der Kündigung
§ 8 Wiederherstellung der früheren Arbeitsbedingungen
§ 9 Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil des Gerichts; Abfindung des Arbeitnehmers
§ 10 Höhe der Abfindung
§ 11 Anrechnung auf entgangenen Zwischenverdienst
§ 12 Neues Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers; Auflösung des alten Arbeitsverhältnisses
§ 13 Außerordentliche, sittenwidrige und sonstige Kündigungen
§ 14 Angestellte in leitender Stellung
2. Abschnitt
§ 15 Unzulässigkeit der Kündigung
§ 16 Neues Arbeitsverhältnis; Auflösung des alten Arbeitsverhältnisses
3. AbschnittAnzeigepflichtige Entlassungen (§§ 17 - 22a)
§ 17 Anzeigepflicht
§ 18 Entlassungssperre
§ 19 Zulässigkeit von Kurzarbeit
§ 20 Entscheidungen der Agentur für Arbeit
§ 21 Entscheidungen der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit
§ 22 Ausnahmebetriebe
§ 22a Übergangsregelung (aufgehoben)